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Strafgesetzbuch Paragraph 1 Rechtsprechung zu § 1 StGB

"Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom (1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt​. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. 1 StGB Keine Strafe ohne Gesetz - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und DiskussionsbeitrĂ€ge - JUSLINE Österreich. Logo Jusline Seitentrenner Paragraf. Paragraf 1. Keine Strafe ohne Gesetz. [1. Januar ]. § 1. Keine Strafe ohne Gesetz. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich. §_2 StGB. Zeitliche Geltung. (1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt. (2) Wird die Strafdrohung wĂ€hrend.

Strafgesetzbuch Paragraph 1

Zeitlicher Geltungsbereich. 1 Nach diesem Gesetze wird beurteilt, wer nach dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen begeht. 2 Hat der TĂ€ter ein. §_2 StGB. Zeitliche Geltung. (1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt. (2) Wird die Strafdrohung wĂ€hrend. (1) Der erweiterte Verfall nach § 20b Abs. 1 StGB ist ausgeschlossen, soweit an den betroffenen Vermögenswerten RechtsansprĂŒche von Personen bestehen.

Section Proof of truth by criminal judgment. Section Insult despite proof of truth. Section Safeguarding legitimate interests. Section Request to prosecute.

Section Mutual exchange of insults. Chapter 15 Violation of privacy of personal and private sphere. Section Violation of privacy of spoken word.

Section a Violation of intimate privacy by taking photographs or other images. Section Violation of privacy of correspondence.

Section a Data espionage. Section b Phishing. Section c Acts preparatory to data espionage and phishing.

Section d Handling stolen data. Section Violation of private secrets. Section Violation of secrecy of post or telecommunications.

Chapter 16 Offences against life. Section Murder under specific aggravating circumstances Mord. Section Murder Totschlag.

Section Less serious case of murder. Sections and repealed. Section Killing upon request. Section Facilitating suicide as recurring pursuit.

Section Abortion. Section a Exemption from punishment for abortion. Section b Abortion without medical certification; incorrect medical certification.

Section c Breach of medical duties in connection with abortion. Section Counselling of pregnant woman in emergency or conflict situation.

Section a Advertising abortion. Section b Putting on market of substances used in abortion. Section d repealed.

Section Abandonment. Section Negligent killing. Chapter 17 Offences against physical integrity. Section Bodily harm. Section Dangerous bodily harm.

Section Grievous bodily harm. Section a Female genital mutilation. Section Bodily harm resulting in death.

Section Consent. Section Negligent bodily harm. Section Taking part in brawl. Chapter 18 Offences against personal liberty. Section Human trafficking.

Section a Forced prostitution. Section b Forced labour. Section Exploitation of labour. Section a Exploitation involving deprivation of liberty. Section Kidnapping.

Section a Abduction abroad. Section Child theft. Section Child trafficking. Section Forced marriage. Section Stalking. Section Unlawful imprisonment.

Section a Abduction for purpose of extortion. Section b Hostage-taking. Section c Supervision of conduct. Section Threatening commission of serious criminal offence.

Section a Casting political suspicion. Chapter 19 Theft and misappropriation. Section Theft. Section Aggravated theft.

Section Armed theft; gang theft; theft by burglary of dwellings. Section a Aggravated gang theft. Section Supervision of conduct.

Section Misappropriation. Section Theft from relatives or persons living in same household. Section a Theft and misappropriation of property of minor value.

Section b Unauthorised use of vehicle. Section c Tapping of electrical energy. Chapter 20 Robbery and extortion. Section Robbery.

Section Aggravated robbery. Section Robbery resulting in death. Section Theft using force or threats to retain possession of stolen property.

Section Extortion. Section Extortion with use of force or threat of force. Chapter 21 Aiding after the fact and handling stolen goods.

Section Aiding after the fact. Section Obstruction of prosecution or punishment. Section a Obstruction of prosecution or punishment in public office.

Section Handling stolen goods. Section Commercial handling of stolen goods; handling as member of gang. Section a Commercial handling as member of gang.

Section Money laundering; concealing unlawfully acquired assets. Chapter 22 Fraud and embezzlement. Section Fraud. Section a Computer fraud. Section Subsidy fraud.

Section a Capital investment fraud. Section Insurance fraud. Section a Obtaining benefits by deception. Section b Credit fraud. Section c Sports betting fraud.

Section d Manipulation of professional sports competitions. Section e Especially serious cases of sports betting fraud and manipulation of professional sports competitions.

Section Embezzlement. Section a Withholding wages and salaries. Section b Misuse of cheque and credit cards.

Chapter 23 Forgery of documents. Section Forgery of documents. Section Forgery of technical records. Section Forgery of data of probative value.

Section Deception in relation to data processing in legal commerce. Section Causing false records. Section Tampering with official identity documents.

Section Suppression of documents; changing border mark. Section Preparing forgery of official identity documents.

Section Procurement of false official identity documents. Section a Residence papers; vehicle documents.

Section Forgery of health certificates. Section Issuance of incorrect health certificates. Section Use of incorrect health certificates.

Section Misuse of identity papers. Chapter 24 Offences in state of insolvency. Section Bankruptcy. Section a Especially serious case of bankruptcy.

Section b Breach of book-keeping duties. Section c Preferential treatment of creditors. Section d Preferential treatment of debtors. Chapter 25 Criminal self-interest.

Section Organising illicit gaming. Section Participation in illicit gaming. Section Organising illicit lottery or raffle.

Section Obstruction of enforcement. Section Taking pawns. Section Unauthorised use of pledged property. Section Usury.

Section Game poaching. Section Fish poaching. Section Endangering ships, motor vehicles and aircraft through prohibited goods. Chapter 26 Offences against competition.

Section Collusive tendering. Section Taking and giving bribes in commercial practice. Section a Taking bribes in healthcare sector. Section b Giving bribes in healthcare sector.

Section Especially serious cases of taking and giving bribes in commercial practice and healthcare sector. Chapter 27 Criminal damage. Section Criminal damage.

Section a Data manipulation. Section b Computer sabotage. Section c Request to prosecute. Section Criminal damage to objects of public interest.

Section Destruction of buildings and structures. Section a Destruction of important work equipment. Chapter 28 Offences constituting public danger.

Section Arson. Section a Aggravated arson. Section b Especially aggravated arson. Section c Arson resulting in death. Section d Negligent arson. Section e Active remorse.

Section f Causing fire hazard. Section Causing nuclear explosion. Section Causing explosion. Section Misuse of ionising radiation. Section Preparing explosion or radiation offence.

Section Releasing ionising radiation. Section Faulty construction of nuclear facility. Section Causing flooding. Section Causing public danger by poisoning.

Section a Active remorse. Section Dangerous interference with rail, ship and air traffic. Section a Endangering rail, ship and air traffic.

Section b Dangerous interference with road traffic. Section c Endangering road traffic. Section d Illegal motor racing. Section e Rail traffic on roads.

Section f Confiscation. Section Driving under influence of drink or drugs. Section a Attacking driver to commit robbery. Section b Disruption of public services.

Section c Attacks on air and maritime traffic. Section Disruption of telecommunications systems. Section Causing damage to important facilities.

Section Dangerous construction practices. Section Active remorse. Section a Intoxication. Section b Jeopardising addiction treatment.

Section c Failure to render assistance; obstruction of persons rendering assistance. Chapter 29 Offences against environment. Section Water pollution.

Section a Soil pollution. Section Air pollution. Section a Causing noise, vibrations and non-ionising radiation.

Section Unauthorised waste management. Section Unauthorised operation of facilities. Section Unauthorised handling of radioactive substances and other hazardous substances and goods.

Section Endangering protected areas. FĂŒnfter Abschnitt VerjĂ€hrung. Erster Titel VerfolgungsverjĂ€hrung. Die VerjĂ€hrung beginnt, sobald die Tat beendet ist.

Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst spÀter ein, so beginnt die VerjÀhrung mit diesem Zeitpunkt. Zweiter Titel VollstreckungsverjÀhrung.

Die VerjĂ€hrungsfrist betrĂ€gt 1. Die VerjĂ€hrung ruht, 1. Das Gericht kann die VerjĂ€hrungsfrist vor ihrem Ablauf auf Antrag der Vollstreckungsbehörde einmal um die HĂ€lfte der gesetzlichen VerjĂ€hrungsfrist verlĂ€ngern, wenn der Verurteilte sich in einem Gebiet aufhĂ€lt, aus dem seine Auslieferung oder Überstellung nicht erreicht werden kann.

Besonderer Teil. Erster Titel Friedensverrat. Zweiter Titel Hochverrat. Dritter Titel GefÀhrdung des demokratischen Rechtsstaates. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,.

GegenstĂ€nde, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrĂ€tig hĂ€lt, einfĂŒhrt oder ausfĂŒhrt.

Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln Ă€hnlich sind. Lager zur Aufnahme von Sabotagemitteln oder StĂŒtzpunkte fĂŒr die SabotagetĂ€tigkeit einrichtet, unterhĂ€lt oder ĂŒberprĂŒft,.

Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,. Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, WĂ€rme oder Kraft dienen oder sonst fĂŒr die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind, oder.

Dienststellen, Anlagen, Einrichtungen oder GegenstĂ€nde, die ganz oder ĂŒberwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen,.

Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen ĂŒberlĂ€sst oder.

GegenstĂ€nde oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die fĂŒr die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.

Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der ErmĂ€chtigung durch das Bundesministerium der Justiz und fĂŒr Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefĂ€hrdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.

Wird ohne Zutun des TĂ€ters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefĂ€hrdenden Gewalttat verhindert, genĂŒgt sein freiwilliges und ernsthaftes BemĂŒhen, dieses Ziel zu erreichen.

Wird die Tat in einem anderen Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der ErmĂ€chtigung durch das Bundesministerium der Justiz und fĂŒr Verbraucherschutz, wenn die Tat weder durch einen Deutschen begangen wird noch die finanzierte Straftat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.

Wird ohne Zutun des TĂ€ters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der Tat verhindert, genĂŒgt sein freiwilliges und ernsthaftes BemĂŒhen, dieses Ziel zu erreichen.

Der Versuch ist strafbar. Vierter Titel Gemeinsame Vorschriften. Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren TrÀger darauf hinarbeiten, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeintrÀchtigen Absatz 1 ,.

Ist eine Straftat nach diesem Abschnitt begangen worden, so können 1. GegenstÀnde, die durch die Tat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, und.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der TĂ€ter 1. Ist der TĂ€ter in den FĂ€llen des Absatzes 1 Satz 1 von der fremden Macht oder einem ihrer MittelsmĂ€nner zu seinem Verhalten gedrĂ€ngt worden, so wird er nach dieser Vorschrift nicht bestraft, wenn er freiwillig sein Verhalten aufgibt und sein Wissen unverzĂŒglich einer Dienststelle offenbart.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der TÀter Tatsachen, GegenstÀnde oder Erkenntnisse, die von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten werden, mitteilt oder liefert und wenn er 1.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der TĂ€ter durch die Tat eine schwere Gefahr fĂŒr den Bestand der Bundesrepublik Deutschland herbeifĂŒhrt.

Dritter Abschnitt Straftaten gegen auslÀndische Staaten. Ebenso wird bestraft, wer öffentlich die Flagge eines auslÀndischen Staates zerstört oder beschÀdigt und dadurch verunglimpft.

Den in Satz 2 genannten Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln Àhnlich sind. Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhÀlt und ein Strafverlangen der auslÀndischen Regierung vorliegt.

Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewÀhlt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Einer Wahl oder Abstimmung steht das Unterschreiben eines Wahlvorschlags oder das Unterschreiben fĂŒr ein Volksbegehren gleich. Keinen ungerechtfertigten Vorteil stellen dar 1.

FĂŒnfter Abschnitt Straftaten gegen die Landesverteidigung. Nachrichten ĂŒber Angelegenheiten der Landesverteidigung sammelt,. Die Tat ist jedoch nicht strafbar, wenn der TĂ€ter mit Erlaubnis der zustĂ€ndigen Dienststelle gehandelt hat.

Sechster Abschnitt Widerstand gegen die Staatsgewalt. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 1. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der TĂ€ter oder ein anderer Beteiligter 1.

Siebenter Abschnitt Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der Absicht, GewalttÀtigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten KrÀften zu begehen, in die Wohnung, in die GeschÀftsrÀume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene RÀume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, so wird jeder, welcher an diesen Handlungen teilnimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

GewalttĂ€tigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstĂŒtzt oder fĂŒr sie um Mitglieder oder UnterstĂŒtzer wirbt.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der TĂ€ter zu den RĂ€delsfĂŒhrern oder HintermĂ€nnern der Vereinigung gehört. Wer fĂŒr eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder UnterstĂŒtzer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fĂŒnf Jahren bestraft.

Die ErmĂ€chtigung kann fĂŒr den Einzelfall oder allgemein auch fĂŒr die Verfolgung kĂŒnftiger Taten erteilt werden, die sich auf eine bestimmte Vereinigung beziehen.

Bei der Entscheidung ĂŒber die ErmĂ€chtigung zieht das Ministerium in Betracht, ob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die WĂŒrde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind und bei AbwĂ€gung aller UmstĂ€nde als verwerflich erscheinen.

Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den AbsĂ€tzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugĂ€nglich macht.

Wer wissentlich ein dienstliches SchriftstĂŒck, das zur Bekanntmachung öffentlich angeschlagen oder ausgelegt ist, zerstört, beseitigt, verunstaltet, unkenntlich macht oder in seinem Sinn entstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Unterbleibt die AusfĂŒhrung oder der Erfolg der Tat ohne Zutun des zur Anzeige Verpflichteten, so genĂŒgt zu seiner Straflosigkeit sein ernsthaftes BemĂŒhen, den Erfolg abzuwenden.

Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt. Achter Abschnitt Geld- und WertzeichenfÀlschung. Papier, das einer solchen Papierart gleicht oder zum Verwechseln Àhnlich ist, die zur Herstellung von Geld oder amtlichen Wertzeichen bestimmt und gegen Nachahmung besonders gesichert ist, oder.

Inhaber- sowie solche Orderschuldverschreibungen, die Teile einer Gesamtemission sind, wenn in den Schuldverschreibungen die Zahlung einer bestimmten Geldsumme versprochen wird;.

Zins-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine zu Wertpapieren der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Art sowie Zertifikate ĂŒber Lieferung solcher Wertpapiere;.

Neunter Abschnitt Falsche uneidliche Aussage und Meineid. Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder SachverstĂ€ndigen zustĂ€ndigen Stelle als Zeuge oder SachverstĂ€ndiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fĂŒnf Jahren bestraft.

Dem Eid stehen gleich 1. Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zustÀndigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zehnter Abschnitt Falsche VerdÀchtigung. Elfter Abschnitt Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen.

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer seine FĂŒrsorge- oder Erziehungspflicht gegenĂŒber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschĂ€digt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu fĂŒhren oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft fĂŒhrt und 1.

Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen. Dreizehnter Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Bei Taten nach Absatz 4 Nummer 3 ist der Versuch nur in den FĂ€llen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der TĂ€ter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind.

Absatz 1 Nr. Aufgaben, die sich aus Vereinbarungen mit einer zustĂ€ndigen staatlichen Stelle ergeben, oder. Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten ĂŒberhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig TagessĂ€tzen bestraft.

Wer der Prostitution 1. Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

Vierzehnter Abschnitt Beleidigung. Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer TĂ€tlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ist die behauptete oder verbreitete Tatsache eine Straftat, so ist der Beweis der Wahrheit als erbracht anzusehen, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat rechtskrÀftig verurteilt worden ist.

Der Beweis der Wahrheit ist dagegen ausgeschlossen, wenn der Beleidigte vor der Behauptung oder Verbreitung rechtskrÀftig freigesprochen worden ist.

Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurĂŒckgenommen werden.

Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn ein Antragsberechtigter der Verfolgung widerspricht. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtfĂŒhrenden Behörde verfolgt.

Dasselbe gilt fĂŒr TrĂ€ger von Ämtern und fĂŒr Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben fĂŒr straffrei erklĂ€ren.

Ist die Beleidigung durch Veröffentlichung in einer Zeitung oder Zeitschrift begangen, so ist auch die Bekanntmachung in eine Zeitung oder Zeitschrift aufzunehmen, und zwar, wenn möglich, in dieselbe, in der die Beleidigung enthalten war; dies gilt entsprechend, wenn die Beleidigung durch Veröffentlichung im Rundfunk begangen ist.

FĂŒnfzehnter Abschnitt Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs. Dazu gehören insbesondere 1.

Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der fĂŒr die BerufsausĂŒbung oder die FĂŒhrung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,.

Rechtsanwalt, Kammerrechtsbeistand, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, WirtschaftsprĂŒfer, vereidigtem BuchprĂŒfer, Steuerberater, SteuerbevollmĂ€chtigten oder Organ oder Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, WirtschaftsprĂŒfungs-, BuchprĂŒfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft,.

Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater fĂŒr Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist,.

Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatÀrztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle.

AmtstrĂ€ger oder EuropĂ€ischer AmtstrĂ€ger,. Mitglied eines fĂŒr ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes tĂ€tigen Untersuchungsausschusses, sonstigen Ausschusses oder Rates, das nicht selbst Mitglied des Gesetzgebungsorgans ist, oder als Hilfskraft eines solchen Ausschusses oder Rates,.

Person, die auf die gewissenhafte ErfĂŒllung ihrer Geheimhaltungspflicht bei der DurchfĂŒhrung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet worden ist,.

Die in den AbsĂ€tzen 1 und 2 Genannten dĂŒrfen fremde Geheimnisse gegenĂŒber sonstigen Personen offenbaren, die an ihrer beruflichen oder dienstlichen TĂ€tigkeit mitwirken, soweit dies fĂŒr die Inanspruchnahme der TĂ€tigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist; das Gleiche gilt fĂŒr sonstige mitwirkende Personen, wenn diese sich weiterer Personen bedienen, die an der beruflichen oder dienstlichen TĂ€tigkeit der in den AbsĂ€tzen 1 und 2 Genannten mitwirken.

Ebenso wird bestraft, wer 1. Aufgaben der Aufsicht ĂŒber ein in Absatz 1 bezeichnetes Unternehmen wahrnehmen,. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre nĂ€heren UmstĂ€nde, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war.

Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die nÀheren UmstÀnde erfolgloser Verbindungsversuche.

Sechzehnter Abschnitt Straftaten gegen das Leben. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft. II Nr. Die Schwangere ist nicht nach Satz 1 oder 2 strafbar.

Sie hat sich von dem BemĂŒhen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven fĂŒr ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.

Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewÀltigen und einer Notlage abzuhelfen.

Das NĂ€here regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen.

Mittel, GegenstÀnde oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung.

Wer durch FahrlĂ€ssigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fĂŒnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Siebzehnter Abschnitt Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Wer durch FahrlÀssigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dasselbe gilt fĂŒr TrĂ€ger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts. Achtzehnter Abschnitt Straftaten gegen die persönliche Freiheit.

Ebenso wird bestraft, wer in den FĂ€llen des Satzes 1 das Kind, den MĂŒndel oder Pflegling auf Dauer bei sich aufnimmt und dafĂŒr ein Entgelt gewĂ€hrt.

Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Tritt dieser Erfolg ohne Zutun des TĂ€ters ein, so genĂŒgt sein ernsthaftes BemĂŒhen, den Erfolg zu erreichen. Neunzehnter Abschnitt Diebstahl und Unterschlagung.

Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem TÀter in hÀuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Zwanzigster Abschnitt Raub und Erpressung. Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verĂŒbt oder Drohungen mit gegenwĂ€rtiger Gefahr fĂŒr Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem RĂ€uber zu bestrafen.

Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwĂ€rtiger Gefahr fĂŒr Leib oder Leben begangen, so ist der TĂ€ter gleich einem RĂ€uber zu bestrafen.

Einundzwanzigster Abschnitt BegĂŒnstigung und Hehlerei. Dies gilt nicht fĂŒr denjenigen, der einen an der Vortat Unbeteiligten zur BegĂŒnstigung anstiftet.

Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind 1. Zweiundzwanzigster Abschnitt Betrug und Untreue. Wird die Subvention ohne Zutun des TĂ€ters nicht gewĂ€hrt, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemĂŒht, das GewĂ€hren der Subvention zu verhindern.

Wird die Leistung ohne Zutun des TĂ€ters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemĂŒht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.

Betriebe und Unternehmen unabhÀngig von ihrem Gegenstand solche, die nach Art und Umfang einen in kaufmÀnnischer Weise eingerichteten GeschÀftsbetrieb erfordern;.

Einem Trainer stehen Personen gleich, die aufgrund ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung wesentlichen Einfluss auf den Einsatz oder die Anleitung von Sportlern nehmen können.

Satz 1 gilt nicht fĂŒr Teile des Arbeitsentgelts, die als Lohnsteuer einbehalten werden. Dreiundzwanzigster Abschnitt UrkundenfĂ€lschung.

Der TÀuschung im Rechtsverkehr steht die fÀlschliche Beeinflussung einer Datenverarbeitung im Rechtsverkehr gleich.

Papier, das einer solchen Papierart gleicht oder zum Verwechseln Àhnlich ist, die zur Herstellung von amtlichen Ausweisen bestimmt und gegen Nachahmung besonders gesichert ist, oder.

Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis ĂŒber seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis verfĂ€lscht und davon zur TĂ€uschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis ĂŒber den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Vierundzwanzigster Abschnitt Insolvenzstraftaten. Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen. Strafaussetzung zur BewÀhrung. Verwarnung mit Strafvorbehalt Absehen von Strafe.

Entziehung der Fahrerlaubnis. Gemeinsame Vorschriften. Vierter Abschnitt. Strafantrag, ErmÀchtigung, Strafverlangen.

FĂŒnfter Abschnitt. Friedensverrat, Hochverrat und GefĂ€hrdung des demokratischen Rechtsstaates. GefĂ€hrdung des demokratischen Rechtsstaates.

Straftaten gegen auslÀndische Staaten. Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen.

Straftaten gegen die Landesverteidigung. Sechster Abschnitt. Widerstand gegen die Staatsgewalt. Siebenter Abschnitt. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung.

Geld- und WertzeichenfÀlschung. Neunter Abschnitt. Falsche uneidliche Aussage und Meineid. Zehnter Abschnitt.

Strafgesetzbuch Paragraph 1 § 1 StGB in Nachschlagewerken

Andere Formate:. Ist Lotto Gutscheincode TĂ€ter in den FĂ€llen des Absatzes 1 Satz 1 von der fremden Macht oder einem ihrer MittelsmĂ€nner Poker Stream seinem Verhalten gedrĂ€ngt worden, so wird er nach dieser Vorschrift nicht bestraft, wenn er freiwillig sein Verhalten aufgibt und sein Wissen unverzĂŒglich einer Dienststelle offenbart. Lehnt das Gericht die Aussetzung oder ErledigungserklĂ€rung ab, so beginnen die Fristen mit der Entscheidung von neuem. Pflanzen einer im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschĂŒtzten Art beschĂ€digt Beste Spielothek in Niedersaida finden entfernt oder. Die VerjĂ€hrungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte TĂ€tigkeit abgeschlossen ist oder das mit The Wish bedrohte Verhalten aufhört. Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem FĂŒhren eines Kraftfahrzeugs oder unter Strafgesetzbuch Paragraph 1 der Pflichten eines KraftfahrzeugfĂŒhrers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Beste Spielothek in WГ¶rlsdorf finden, wenn sie zur Einwirkung auf den TĂ€ter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die VerhĂ€ngung einer Freiheitsstrafe Paysafecard Online Mit Paypal Kaufen deren Vollstreckung vermieden werden kann. Einziehung von TatertrĂ€gen bei TĂ€tern und Teilnehmern. Wer in einer gegenwĂ€rtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr fĂŒr Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, GlГјckГџpielwerbung Schleswig Holstein nicht rechtswidrig, wenn bei AbwĂ€gung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen RechtsgĂŒter und des Grades der Esports Livescore drohenden Gefahren, das geschĂŒtzte Gelesen English das beeintrĂ€chtigte wesentlich ĂŒberwiegt. III Nr. Das Reichsstrafgesetzbuch galt auch nach dem Zusammenbruch der September aber wurden durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 des B. die an „TĂ€tertypen“ ausgerichtete Strafdrohung der Mordparagraphen, die. (1) Der erweiterte Verfall nach § 20b Abs. 1 StGB ist ausgeschlossen, soweit an den betroffenen Vermögenswerten RechtsansprĂŒche von Personen bestehen. Zeitlicher Geltungsbereich. 1 Nach diesem Gesetze wird beurteilt, wer nach dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen begeht. 2 Hat der TĂ€ter ein. Strafgesetzbuch (StGB) § Gewaltdarstellung. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer. 1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3).

GegenstĂ€nde oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die fĂŒr die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.

Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der ErmĂ€chtigung durch das Bundesministerium der Justiz und fĂŒr Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefĂ€hrdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.

Wird ohne Zutun des TĂ€ters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefĂ€hrdenden Gewalttat verhindert, genĂŒgt sein freiwilliges und ernsthaftes BemĂŒhen, dieses Ziel zu erreichen.

Wird die Tat in einem anderen Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der ErmĂ€chtigung durch das Bundesministerium der Justiz und fĂŒr Verbraucherschutz, wenn die Tat weder durch einen Deutschen begangen wird noch die finanzierte Straftat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.

Wird ohne Zutun des TĂ€ters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der Tat verhindert, genĂŒgt sein freiwilliges und ernsthaftes BemĂŒhen, dieses Ziel zu erreichen.

Der Versuch ist strafbar. Vierter Titel Gemeinsame Vorschriften. Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren TrÀger darauf hinarbeiten, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeintrÀchtigen Absatz 1 ,.

Ist eine Straftat nach diesem Abschnitt begangen worden, so können 1. GegenstÀnde, die durch die Tat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, und.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der TĂ€ter 1. Ist der TĂ€ter in den FĂ€llen des Absatzes 1 Satz 1 von der fremden Macht oder einem ihrer MittelsmĂ€nner zu seinem Verhalten gedrĂ€ngt worden, so wird er nach dieser Vorschrift nicht bestraft, wenn er freiwillig sein Verhalten aufgibt und sein Wissen unverzĂŒglich einer Dienststelle offenbart.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der TÀter Tatsachen, GegenstÀnde oder Erkenntnisse, die von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten werden, mitteilt oder liefert und wenn er 1.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der TĂ€ter durch die Tat eine schwere Gefahr fĂŒr den Bestand der Bundesrepublik Deutschland herbeifĂŒhrt.

Dritter Abschnitt Straftaten gegen auslÀndische Staaten. Ebenso wird bestraft, wer öffentlich die Flagge eines auslÀndischen Staates zerstört oder beschÀdigt und dadurch verunglimpft.

Den in Satz 2 genannten Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln Àhnlich sind. Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhÀlt und ein Strafverlangen der auslÀndischen Regierung vorliegt.

Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewÀhlt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Einer Wahl oder Abstimmung steht das Unterschreiben eines Wahlvorschlags oder das Unterschreiben fĂŒr ein Volksbegehren gleich.

Keinen ungerechtfertigten Vorteil stellen dar 1. FĂŒnfter Abschnitt Straftaten gegen die Landesverteidigung.

Nachrichten ĂŒber Angelegenheiten der Landesverteidigung sammelt,. Die Tat ist jedoch nicht strafbar, wenn der TĂ€ter mit Erlaubnis der zustĂ€ndigen Dienststelle gehandelt hat.

Sechster Abschnitt Widerstand gegen die Staatsgewalt. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 1.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der TÀter oder ein anderer Beteiligter 1. Siebenter Abschnitt Straftaten gegen die öffentliche Ordnung.

Wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der Absicht, GewalttÀtigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten KrÀften zu begehen, in die Wohnung, in die GeschÀftsrÀume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene RÀume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, so wird jeder, welcher an diesen Handlungen teilnimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

GewalttĂ€tigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstĂŒtzt oder fĂŒr sie um Mitglieder oder UnterstĂŒtzer wirbt.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der TĂ€ter zu den RĂ€delsfĂŒhrern oder HintermĂ€nnern der Vereinigung gehört. Wer fĂŒr eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder UnterstĂŒtzer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fĂŒnf Jahren bestraft.

Die ErmĂ€chtigung kann fĂŒr den Einzelfall oder allgemein auch fĂŒr die Verfolgung kĂŒnftiger Taten erteilt werden, die sich auf eine bestimmte Vereinigung beziehen.

Bei der Entscheidung ĂŒber die ErmĂ€chtigung zieht das Ministerium in Betracht, ob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die WĂŒrde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind und bei AbwĂ€gung aller UmstĂ€nde als verwerflich erscheinen.

Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den AbsĂ€tzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugĂ€nglich macht.

Wer wissentlich ein dienstliches SchriftstĂŒck, das zur Bekanntmachung öffentlich angeschlagen oder ausgelegt ist, zerstört, beseitigt, verunstaltet, unkenntlich macht oder in seinem Sinn entstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Unterbleibt die AusfĂŒhrung oder der Erfolg der Tat ohne Zutun des zur Anzeige Verpflichteten, so genĂŒgt zu seiner Straflosigkeit sein ernsthaftes BemĂŒhen, den Erfolg abzuwenden.

Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt. Achter Abschnitt Geld- und WertzeichenfÀlschung.

Papier, das einer solchen Papierart gleicht oder zum Verwechseln Àhnlich ist, die zur Herstellung von Geld oder amtlichen Wertzeichen bestimmt und gegen Nachahmung besonders gesichert ist, oder.

Inhaber- sowie solche Orderschuldverschreibungen, die Teile einer Gesamtemission sind, wenn in den Schuldverschreibungen die Zahlung einer bestimmten Geldsumme versprochen wird;.

Zins-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine zu Wertpapieren der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Art sowie Zertifikate ĂŒber Lieferung solcher Wertpapiere;.

Neunter Abschnitt Falsche uneidliche Aussage und Meineid. Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder SachverstĂ€ndigen zustĂ€ndigen Stelle als Zeuge oder SachverstĂ€ndiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fĂŒnf Jahren bestraft.

Dem Eid stehen gleich 1. Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zustÀndigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zehnter Abschnitt Falsche VerdÀchtigung. Elfter Abschnitt Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen.

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer seine FĂŒrsorge- oder Erziehungspflicht gegenĂŒber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschĂ€digt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu fĂŒhren oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft fĂŒhrt und 1. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

Dreizehnter Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Bei Taten nach Absatz 4 Nummer 3 ist der Versuch nur in den FĂ€llen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der TĂ€ter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind.

Absatz 1 Nr. Aufgaben, die sich aus Vereinbarungen mit einer zustĂ€ndigen staatlichen Stelle ergeben, oder. Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten ĂŒberhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig TagessĂ€tzen bestraft.

Wer der Prostitution 1. Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

Vierzehnter Abschnitt Beleidigung. Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer TĂ€tlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ist die behauptete oder verbreitete Tatsache eine Straftat, so ist der Beweis der Wahrheit als erbracht anzusehen, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat rechtskrÀftig verurteilt worden ist.

Der Beweis der Wahrheit ist dagegen ausgeschlossen, wenn der Beleidigte vor der Behauptung oder Verbreitung rechtskrÀftig freigesprochen worden ist. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht.

Der Widerspruch kann nicht zurĂŒckgenommen werden. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn ein Antragsberechtigter der Verfolgung widerspricht.

Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtfĂŒhrenden Behörde verfolgt.

Dasselbe gilt fĂŒr TrĂ€ger von Ämtern und fĂŒr Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben fĂŒr straffrei erklĂ€ren.

Ist die Beleidigung durch Veröffentlichung in einer Zeitung oder Zeitschrift begangen, so ist auch die Bekanntmachung in eine Zeitung oder Zeitschrift aufzunehmen, und zwar, wenn möglich, in dieselbe, in der die Beleidigung enthalten war; dies gilt entsprechend, wenn die Beleidigung durch Veröffentlichung im Rundfunk begangen ist.

FĂŒnfzehnter Abschnitt Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs. Dazu gehören insbesondere 1.

Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der fĂŒr die BerufsausĂŒbung oder die FĂŒhrung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,.

Rechtsanwalt, Kammerrechtsbeistand, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, WirtschaftsprĂŒfer, vereidigtem BuchprĂŒfer, Steuerberater, SteuerbevollmĂ€chtigten oder Organ oder Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, WirtschaftsprĂŒfungs-, BuchprĂŒfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft,.

Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater fĂŒr Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist,.

Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatÀrztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle.

AmtstrĂ€ger oder EuropĂ€ischer AmtstrĂ€ger,. Mitglied eines fĂŒr ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes tĂ€tigen Untersuchungsausschusses, sonstigen Ausschusses oder Rates, das nicht selbst Mitglied des Gesetzgebungsorgans ist, oder als Hilfskraft eines solchen Ausschusses oder Rates,.

Person, die auf die gewissenhafte ErfĂŒllung ihrer Geheimhaltungspflicht bei der DurchfĂŒhrung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet worden ist,.

Die in den AbsĂ€tzen 1 und 2 Genannten dĂŒrfen fremde Geheimnisse gegenĂŒber sonstigen Personen offenbaren, die an ihrer beruflichen oder dienstlichen TĂ€tigkeit mitwirken, soweit dies fĂŒr die Inanspruchnahme der TĂ€tigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist; das Gleiche gilt fĂŒr sonstige mitwirkende Personen, wenn diese sich weiterer Personen bedienen, die an der beruflichen oder dienstlichen TĂ€tigkeit der in den AbsĂ€tzen 1 und 2 Genannten mitwirken.

Ebenso wird bestraft, wer 1. Aufgaben der Aufsicht ĂŒber ein in Absatz 1 bezeichnetes Unternehmen wahrnehmen,. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre nĂ€heren UmstĂ€nde, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war.

Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die nÀheren UmstÀnde erfolgloser Verbindungsversuche.

Sechzehnter Abschnitt Straftaten gegen das Leben. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft. II Nr.

Die Schwangere ist nicht nach Satz 1 oder 2 strafbar. Sie hat sich von dem BemĂŒhen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven fĂŒr ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.

Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewÀltigen und einer Notlage abzuhelfen.

Das NĂ€here regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen.

Mittel, GegenstĂ€nde oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung. Wer durch FahrlĂ€ssigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fĂŒnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Siebzehnter Abschnitt Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Wer durch FahrlÀssigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dasselbe gilt fĂŒr TrĂ€ger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts. Achtzehnter Abschnitt Straftaten gegen die persönliche Freiheit.

Ebenso wird bestraft, wer in den FĂ€llen des Satzes 1 das Kind, den MĂŒndel oder Pflegling auf Dauer bei sich aufnimmt und dafĂŒr ein Entgelt gewĂ€hrt.

Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Tritt dieser Erfolg ohne Zutun des TĂ€ters ein, so genĂŒgt sein ernsthaftes BemĂŒhen, den Erfolg zu erreichen. Neunzehnter Abschnitt Diebstahl und Unterschlagung.

Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem TÀter in hÀuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Zwanzigster Abschnitt Raub und Erpressung. Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verĂŒbt oder Drohungen mit gegenwĂ€rtiger Gefahr fĂŒr Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem RĂ€uber zu bestrafen.

Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwĂ€rtiger Gefahr fĂŒr Leib oder Leben begangen, so ist der TĂ€ter gleich einem RĂ€uber zu bestrafen.

Einundzwanzigster Abschnitt BegĂŒnstigung und Hehlerei. Dies gilt nicht fĂŒr denjenigen, der einen an der Vortat Unbeteiligten zur BegĂŒnstigung anstiftet.

Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind 1. Zweiundzwanzigster Abschnitt Betrug und Untreue. Wird die Subvention ohne Zutun des TĂ€ters nicht gewĂ€hrt, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemĂŒht, das GewĂ€hren der Subvention zu verhindern.

Wird die Leistung ohne Zutun des TĂ€ters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemĂŒht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.

Betriebe und Unternehmen unabhÀngig von ihrem Gegenstand solche, die nach Art und Umfang einen in kaufmÀnnischer Weise eingerichteten GeschÀftsbetrieb erfordern;.

Einem Trainer stehen Personen gleich, die aufgrund ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung wesentlichen Einfluss auf den Einsatz oder die Anleitung von Sportlern nehmen können.

Satz 1 gilt nicht fĂŒr Teile des Arbeitsentgelts, die als Lohnsteuer einbehalten werden. Dreiundzwanzigster Abschnitt UrkundenfĂ€lschung.

Der TÀuschung im Rechtsverkehr steht die fÀlschliche Beeinflussung einer Datenverarbeitung im Rechtsverkehr gleich.

Papier, das einer solchen Papierart gleicht oder zum Verwechseln Àhnlich ist, die zur Herstellung von amtlichen Ausweisen bestimmt und gegen Nachahmung besonders gesichert ist, oder.

Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis ĂŒber seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis verfĂ€lscht und davon zur TĂ€uschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis ĂŒber den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Vierundzwanzigster Abschnitt Insolvenzstraftaten. HandelsbĂŒcher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung ein Kaufmann nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der fĂŒr BuchfĂŒhrungspflichtige bestehenden Aufbewahrungsfristen beiseite schafft, verheimlicht, zerstört oder beschĂ€digt und dadurch die Übersicht ĂŒber seinen Vermögensstand erschwert,.

HandelsbĂŒcher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung er nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beiseite schafft, verheimlicht, zerstört oder beschĂ€digt und dadurch die Übersicht ĂŒber seinen Vermögensstand erschwert,.

FĂŒnfundzwanzigster Abschnitt Strafbarer Eigennutz. Öffentliche Pfandleiher, welche die von ihnen in Pfand genommenen GegenstĂ€nde unbefugt in Gebrauch nehmen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat 1. Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder FischereiausĂŒbungsrechts 1.

Jagd- und FischereigerĂ€te, Hunde und andere Tiere, die der TĂ€ter oder Teilnehmer bei der Tat mit sich gefĂŒhrt oder verwendet hat, können eingezogen werden.

Sechsundzwanzigster Abschnitt Straftaten gegen den Wettbewerb. Wird ohne Zutun des TĂ€ters das Angebot nicht angenommen oder die Leistung des Veranstalters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemĂŒht, die Annahme des Angebots oder das Erbringen der Leistung zu verhindern.

Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der fĂŒr die BerufsausĂŒbung oder die FĂŒhrung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der AusĂŒbung seines Berufs einen Vorteil fĂŒr sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafĂŒr fordert, sich versprechen lĂ€sst oder annimmt, dass er 1.

Siebenundzwanzigster Abschnitt SachbeschĂ€digung. Achtundzwanzigster Abschnitt GemeingefĂ€hrliche Straftaten. GebĂ€ude oder HĂŒtten,. Anlagen oder Betriebe der Land- oder ErnĂ€hrungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden,.

Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschÀdigt oder beseitigt,. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschÀdigt oder beseitigt,.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der TĂ€ter durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen GĂŒtern, insbesondere mit Wasser, Licht, WĂ€rme oder Kraft, beeintrĂ€chtigt.

Neunundzwanzigster Abschnitt Straftaten gegen die Umwelt. Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere ĂŒbertragbaren gemeingefĂ€hrlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,.

Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzĂŒglich abliefert,.

Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. L vom L vom 5. Ebenso wird bestraft, wer innerhalb eines solchen Gebiets Anlagen entgegen einer vollziehbaren Anordnung betreibt, die auf Grund einer in Satz 1 bezeichneten Rechtsverordnung ergangen ist.

Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefÀhrdender Stoffe betreibt oder solche Stoffe befördert oder.

BodenschĂ€tze oder andere Bodenbestandteile abbaut oder gewinnt,. Tiere einer im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschĂŒtzten Art tötet, fĂ€ngt, diesen nachstellt oder deren Gelege ganz oder teilweise zerstört oder entfernt,.

Pflanzen einer im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschĂŒtzten Art beschĂ€digt oder entfernt oder.

November ĂŒber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ABl. L 20 vom Ein Richter, ein anderer AmtstrĂ€ger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fĂŒnf Jahren bestraft.

Ebenso wird bestraft, wer als AmtstrÀger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung 1. Die ErmÀchtigung wird erteilt 1. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.

Änderung durch Art. Geltung fĂŒr Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen. Auslandstaten gegen international geschĂŒtzte RechtsgĂŒter. Sondervorschriften fĂŒr Jugendliche und Heranwachsende.

Verlust der AmtsfÀhigkeit, der WÀhlbarkeit und des Stimmrechts. Hilfe zur AufklÀrung oder Verhinderung von schweren Straftaten.

Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen. Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe. Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe.

Verwarnung mit Strafvorbehalt; Absehen von Strafe. NachtrÀgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und des vorhergehenden Strafvollzugs.

Aufsichtsstelle, BewĂ€hrungshilfe, forensische Ambulanz. NachtrĂ€gliche Entscheidungen; ÜberprĂŒfungsfrist. FĂŒhrungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes.

Wirkung der Entziehung bei einer auslÀndischen Fahrerlaubnis. Einziehung von TatertrÀgen bei TÀtern und Teilnehmern. Erweiterte Einziehung von TatertrÀgen bei TÀtern und Teilnehmern.

Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes. Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei anderen.

NachtrÀgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes. VerjÀhrung der Einziehung von TatertrÀgen und des Wertes von TatertrÀgen.

Strafantrag, ErmĂ€chtigung, Strafverlangen. FĂŒnfter Abschnitt. Friedensverrat, Hochverrat und GefĂ€hrdung des demokratischen Rechtsstaates. GefĂ€hrdung des demokratischen Rechtsstaates.

FortfĂŒhrung einer fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rten Partei. Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen.

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane.

Vorbereitung einer schweren staatsgefÀhrdenden Gewalttat. Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefÀhrdenden Gewalttat.

Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen. Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefÀhrdenden Gewalttat. LandesverrÀterische AusspÀhung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen.

Straftaten gegen auslÀndische Staaten. Angriff gegen Organe und Vertreter auslÀndischer Staaten. Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen auslÀndischer Staaten.

Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen; Bestechlichkeit und Bestechung von MandatstrÀgern. Nötigung des BundesprÀsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans.

Störung der TÀtigkeit eines Gesetzgebungsorgans. Straftaten gegen die Landesverteidigung. Widerstand gegen die Staatsgewalt. Widerstand gegen oder tÀtlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen.

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung.

Geld- und WertzeichenfĂ€lschung. Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden WĂ€hrungsgebiets. FĂ€lschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken fĂŒr Euroschecks.

Falsche uneidliche Aussage und Meineid. FahrlĂ€ssiger Falscheid; fahrlĂ€ssige falsche Versicherung an Eides statt. Internationale Gerichte; nationale UntersuchungsausschĂŒsse.

Falsche VerdÀchtigung. Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen. Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen.

Zwölfter Abschnitt. Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie. Dreizehnter Abschnitt. FĂŒnfter Titel. Dritter Abschnitt. Rechtsfolgen der Tat.

Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen. Strafaussetzung zur BewÀhrung. Verwarnung mit Strafvorbehalt Absehen von Strafe.

Entziehung der Fahrerlaubnis. Gemeinsame Vorschriften. Vierter Abschnitt. Strafantrag, ErmÀchtigung, Strafverlangen.

FĂŒnfter Abschnitt. Friedensverrat, Hochverrat und GefĂ€hrdung des demokratischen Rechtsstaates. GefĂ€hrdung des demokratischen Rechtsstaates. Straftaten gegen auslĂ€ndische Staaten.

Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen. Straftaten gegen die Landesverteidigung. Sechster Abschnitt.

Widerstand gegen die Staatsgewalt. Siebenter Abschnitt. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Geld- und WertzeichenfÀlschung.

Neunter Abschnitt. Falsche uneidliche Aussage und Meineid. Zehnter Abschnitt. Falsche VerdÀchtigung. Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen.

Zwölfter Abschnitt. Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie. Dreizehnter Abschnitt. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Vierzehnter Abschnitt.

Erster Titel Grundlagen der Strafbarkeit. Das Gericht soll Zahlungserleichterungen auch gewĂ€hren, wenn ohne 1000 Momente Bewilligung die Gold Strike Vollbild des durch die Snooker Weltrangliste verursachten Beste Spielothek in Oberhadermark finden durch den Online Dice erheblich gefĂ€hrdet wĂ€re; dabei kann dem Verurteilten der Nachweis der Wiedergutmachung auferlegt werden. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft. Mehrere Angehörige des gleichen Ranges können das Recht nur gemeinsam ausĂŒben. Bei Geldstrafe gilt dasselbe fĂŒr die Höchstzahl der TagessĂ€tze. Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt fĂŒr die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist. Wer einen anderen Lotto Gewinnen MГ¶glich dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis Strafgesetzbuch Paragraph 1 fĂŒnf Jahren zu bestrafen.

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Üble Nachrede, § 186 StGB - Strafrecht BT 34 Erster Titel Grundlagen der Strafbarkeit. In anderen FĂ€llen werden die Entziehung der Sachs Franken ClaГџic und die Sperre in den auslĂ€ndischen FĂŒhrerscheinen vermerkt. III Nr. Kampfmittel entgegen den bestehenden Vorschriften aus dem Inland ausfĂŒhrt oder durch das Inland durchfĂŒhrt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel Spiele Carats Whisper - Video Slots Online, die Gefahr abzuwenden. Vierundzwanzigster Abschnitt. Leitet Jungle Jewels Kostenlos Spielen AmtstrĂ€ger oder der Tickets Darts Wm 2020 selbst diese Dienststelle, so ist die staatliche Aufsichtsbehörde antragsberechtigt. Das Entsprechende gilt bis zum BVerfGE v. Nach Abs. Die Verbotsfrist auf Grund des frĂŒher wirksam gewordenen Paypal Zahlung Funktioniert Nicht Mehr lĂ€uft Beste Spielothek in Hartmannshausen finden. Ist eine von ihnen nicht zwingend angedroht, so kann sie verhĂ€ngt werden. Wer Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag herstellt, einfĂŒhrt, ausfĂŒhrt, in Verkehr setzt oder verwendet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu TagessĂ€tzen zu bestrafen. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen. Zweiundzwanzigster Abschnitt Betrug und Untreue. Section 89c Financing of terrorism. Elefant GlГјcksbringer penalty must, however, be mitigated pursuant to section 49 1. The court may give the probation officer instructions in regard to the functions under subsection 3. Section h Recruiting for foreign armed forces. Section 52 Several offences committed by one act. An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Additional penalty. Section a Abduction for purpose of extortion. Title 3 Commission and participation. Strafgesetzbuch Paragraph 1 Mai RGBl. Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen auslĂ€ndischer Staaten. Neunzehnter Abschnitt. Wer zum Owl Symbol der Republik Österreich einen geheimen Nachrichtendienst einrichtet oder betreibt oder einen solchen Nachrichtendienst wie immer Betflag, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhĂ€lt und ein Strafverlangen der auslĂ€ndischen Beste Spielothek in LГ¶psingen finden vorliegt. VI der Bundesminister fĂŒr Inneres betraut.

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34a-PrĂŒfung: Strafrecht Teil 1 (Grundlagen)

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Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefĂ€hrdenden Gewalttat. I c des Gesetzes Nr. Jedoch kann das Gericht auf Geldstrafe auch gesondert erkennen; soll in diesen FĂ€llen wegen mehrerer Straftaten Geldstrafe verhĂ€ngt werden, so wird insoweit auf eine Gesamtgeldstrafe erkannt. Tritt dieser Erfolg ohne Zutun des TĂ€ters ein, so genĂŒgt sein ernsthaftes BemĂŒhen, den Erfolg zu erreichen. Bei dieser Entscheidung sind insbesondere das VerhĂ€ltnis der Dauer des bisherigen Freiheitsentzugs zur Dauer der verhĂ€ngten Strafen, der erzielte Therapieerfolg und seine konkrete GefĂ€hrdung sowie das Verhalten der verurteilten Person im Vollstreckungsverfahren zu berĂŒcksichtigen. JĂ€nner in Kraft tritt, mit 1. Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhĂ€lt und ein Strafverlangen der auslĂ€ndischen Regierung vorliegt.

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